Nützliche Links

Sofortmeldungen sind grundsätzlich von Ihnen als Arbeitgeber, bereits vor Arbeitsantritt, an die zuständige Stelle abzugeben.

Die Sofortmeldung kann völlig unproblematisch über die Ausfüllhilfe „sv-net” erstellt werden. Diese ist im Internet kostenlos verfügbar und kann unter www.itsg.de aufgerufen werden.
Gerne übernehmen wir diese Pflicht für Sie!
Wenden Sie sich bitte an Ihren Lohnsachbearbeiter, um die Vorgehensweise abzustimmen.

Über nachfolgenden Link finden Sie die wichtigsten Antragsformulare für Arbeitnehmer, um Ihre ELStAM-Daten unkompliziert und schnell ändern zu können schließen wie z.B.:

  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
  • Antrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
    – zur Sperrung oder Freischaltung Ihrer ELStAM-Daten,
    – zur Mitteilung Ihrer gespeicherten ELStAM-Daten,
    – zur Änderung Ihrer ELStAM-Daten
  • Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (für Steuerklasse II)
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft

 

Finanzamt Bayern

Über diesen Link haben Sie auch Zugriff auf alle weiteren Formulare, die Sie für Ihre steuerlichen Belange benötigen.

Haben Sie hierzu noch weitere Fragen?
Wir beantworten sie gerne.