Betriebsurlaub - Weichnachtsbaum

Der Weihnachtsbaum – welcher Umsatzsteuersatz ist anzuwenden?

Alle Jahre wieder stellt sich diese Frage.

 

Einen Baum für Weihnachten zu kaufen ist ganz einfach. Größere Probleme hat hier der Verkäufer.

Welcher Umsatzsteuersatz ist korrekt?  – Sie denken, es können doch nur 19 % sein,  da es sich doch um kein Lebensmittel mit ermäßigtem Steuersatz handeln kann? Nun, so einfach ist unser Job nicht, tatsächlich gibt es für Weihnachtsbäume fünf (!) unterschiedliche Mehrwertsteuersätze.

 

Bereits im letzten Jahr wurde hier auch von einigen Journalisten recherchiert.

Diesen Wahnsinn möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:

sehen Sie selbst

 


 

Die Tage zwischen den Jahren werden wir nutzen, um uns hierüber nochmal ausführlich Gedanken zu machen.

 

Aus diesem Grund bleibt unsere Kanzlei von 25. bis 29. Dezember in Wichtelhand.

Ab Dienstag, dem 02. Januar 2018 sind wir wieder für Sie erreichbar.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein gesegnetes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und freuen uns schon auf ein neues Jahr mit Ihnen!

 


 

Hinweis der Redaktion:

wir können nicht nur Steuern – wir lachen immer noch !